Wir möchten Sie über eine wichtige Änderung informieren, die. ab dem 1. Mai in Kraft tritt:.

27 Apr 2023, 08:10
Wir möchten Sie über eine wichtige Änderung informieren, die 👉 ab dem 1. Mai in Kraft tritt: Die Einführung der KYB-Pflicht (Know Your Business) im SEPA-Raum (Single Euro Payments Area). Diese Regelung betrifft Unternehmen und Geschäftskunden im europäischen Zahlungsraum. Die KYB-Pflicht ist eine Erweiterung der bereits bestehenden KYC-Regelungen (Know Your Customer) und zielt darauf ab, die Transparenz bei Geschäftstransaktionen zu erhöhen und Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie Betrug zu bekämpfen. Durch die KYB-Pflicht müssen sich Unternehmen und ihre Geschäftspartner gegenseitig identifizieren und ihre Geschäftsbeziehung offenlegen.

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Trillant
TrillantTRI #3700
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27 Apr 2023, 08:11
WAS BEDEUTET DAS FÜR SIE? Ab dem 01. MAI 2023 sind alle Unternehmen im SEPA-Raum verpflichtet, die KYB-Anforderungen zu erfüllen. Das bedeutet, dass Sie bei Geschäftstransaktionen mit Partnern im SEPA-Raum sicherstellen müssen, dass Sie deren Geschäftsidentität und den Zweck der Geschäftsbeziehung kennen. Dies kann zum Beispiel durch das Einholen von Firmenregistrierungsunterlagen, Gesellschafterinformationen oder Finanzberichten erfolgen. Um Ihnen den Übergang zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit den Anforderungen der KYB-Pflicht vertraut zu machen und die notwendigen Prozesse in Ihrem Unternehmen anzupassen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der KYB-Pflicht und stehen Ihnen für Fragen und Anliegen zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen einen reibungslosen Übergang und freuen uns darauf, Sie weiterhin bei Ihren Geschäftstransaktionen zu begleiten.
WAS BEDEUTET DAS FÜR SIE. Ab dem 01.
WAS BEDEUTET DAS FÜR SIE? Ab dem 01. MAI 2023 sind alle Unternehmen im SEPA-Raum verpflichtet, die KYB-Anforderungen zu erfüllen. Das bedeutet, dass Sie bei Geschäftstransaktionen mit Partnern im SEPA-Raum sicherstellen müssen, dass Sie deren Geschäftsidentität und den Zweck der Geschäftsbeziehung kennen. Dies kann zum Beispiel durch das Einholen von Firmenregistrierungsunterlagen, Gesellschafterinformationen oder Finanzberichten erfolgen. Um Ihnen den Übergang zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit den Anforderungen der KYB-Pflicht vertraut zu machen und die notwendigen Prozesse in Ihrem Unternehmen anzupassen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der KYB-Pflicht und stehen Ihnen für Fragen und Anliegen zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen einen reibungslosen Übergang und freuen uns darauf, Sie weiterhin bei Ihren Geschäftstransaktionen zu begleiten.